Das Aufstellen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zählt als
Baumaßnahme, die unter das Bauplanungsrecht fällt. Hier ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Die Entscheidung, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wird, obliegt hierbei immer der
betreffenden Kommune.
Wir führen für Sie das Genehmigungsverfahren durch!
Ingenieurbüro Linck
Dipl.-Ing. Christopher Linck
Deichstraße 44
21785 Belum
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